|
Armenien ist es zehn Jahre nach Erlangung der Unabhängigkeit gelungen, ein Verfassungs- und Gesetzesregelwerk einzuführen, das im wesentlichen
einem demokratischen und marktwirtschaftlichen System entspricht.
Auf Gesetzgebungsebene steht nun die Verabschiedung weiterer Gesetze zum "inneren Ausbau" der armenischen Demokratie im Vordergrund, etwa von Versammlungs-, Partei-
und Verwaltungsgesetzen.
Außerdem sind mit der Aufnahme Armeniens in den Europarat
weitere Gesetzesanpassungen durchzuführen, um die Annäherung an die EU zu erleichtern.
Die GTZ berät armenische Experten bei der Implementierung der genannten Gesetze.
Zur Schaffung der Rahmenbedingungen für die Exekutive und die Verwaltungsgerichte unterstützt die GTZ armenische Experten bei
der Verwaltungsgesetzgebung und dem Aufbau der Verwaltungsinstitutionen. Außerdem werden Gesetzesvorhaben, wie
z.B. das Insolvenzgesetz beratend begleitet.
|
|
Wie in den
anderen Ländern des Südkaukasus
schließt sich nach der Einführung der Reformgesetze die Umsetzungsphase an.
Die rechtsstaatskonforme Ausübung der
Reformgesetze setzt entsprechende Fertigkeiten von Seiten der Judikative und der Exekutive voraus. Hier unterstützt die GTZ Maßnahmen zur Fortbildung juristischer
Fach- und Führungskräfte.
In Armenien ist unser Partner das Justizministerium Armeniens.
|