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Die GTZ ist im Rahmen dieses Projekts in Bereichen der Rechtssetzung und Rechtsprechung tätig. Einen Schwerpunkt bildete in der ersten Phase dieses Projekts 1993 die Beratung zu Gesetzesvorhaben, hauptsächlich auf dem Gebiet des Wirtschafts-, Privat- und Verwaltungsrechts sowie der Prozessgesetze. In den Rechtsgebieten, in denen die Umsetzung der Gesetze noch nicht abgeschlossen ist, berät die GTZ weiterhin.
Wesentliche Gesetze der Transformation in eine demokratische, rechtsstaatliche und marktwirtschaftlich orientierte Rechtsordnung sind bereits umgesetzt. Um die Anwendung der neuen Gesetze zu gewährleisten, werden in der aktuellen Phase primär Fortbildungsmaßnahmen unterstützt, beispielsweise in dem Ausbildungszentrum für Staatsbedienstete am Justizministerium, oder in der höchsten Justizschule, die für die Aus- und Fortbildung von Richtern zuständig ist.
Ziel der Seminare ist die Vermittlung methodischer Kenntnisse und Fähigkeit bei der rechtsstaatskonformen Anwendung der Reformgesetze. Die Funktionsfähigkeit der Gerichte und der Dezernate sowie die gerichtsinterne Kommunikation werden ebenfalls beraten.
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Die Schaffung der juristischen Fachliteratur wird unterstützend begleitet durch Zuschüsse zu Druckvorhaben, Unterstützung von Gesetzeskommentaren und der Erstellung und Herausgabe von Lehrbüchern in russischer oder georgischer Sprache.
Daneben werden auch Maßnahmen ergriffen, um die Öffentlichkeit vom Inhalt der Reformgesetze, also von den Pflichten, aber auch von den Rechten, die diese Gesetze vorsehen, und deren Durchsetzbarkeit zu informieren um so zur Akzeptanz der Reformgesetze beizutragen.
Unsere Partner dieses Projektes sind das Oberste Gericht von Georgien und das georgische Justizministerium.
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