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Ausgangslage der GTZ-Rechtsberatung im Südkaukausus
Bereits kurz nach der Wende begann die GTZ im
Auftrag des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ),
die Transformationsstaaten des südlichen Kaukasus durch praktische
und konkrete Hilfe in die Unabhängigkeit zu begleiten. Neben
Maßnahmen auf dem Gesundheits-, dem Landwirtschafts- und dem
Ausbildungssektor gehört zu den Projekten der GTZ die Unterstützung
einer umfassenden Rechtsreform in den Staaten des Kaukasus, um zu
einer nachhaltigen Entwicklung der demokratischen Strukturen und
der sozialen Gerechtigkeit beizutragen.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Rechtsreform ist die
Verabschiedung der Zivil-, Wirtschafts- und Verfahrensgesetze. Eine
Vielzahl solcher Gesetze haben die Länder bereits umgesetzt.
Auf Nachfrage der Projektpartner berät die GTZ auch weiterhin
auf diesem Gebiet.
Der Schwerpunkt liegt in der aktuellen Phase jedoch
auf der Beratung bei der rechtsstaatskonformen Anwendung dieser
neuen Gesetze. Hierfür konzipiert das Projektbüro der
GTZ umfangreiche Fortbildungsangebote für Juristen und unterstützt
die Länder beim Aufbau einer juristischen Fachliteratur. Auch
die Reform der juristischen Ausbildung und die Schaffung einer einheitlichen
Prüfungsroutine werden beraten, da sie für ein funktionierendes
Rechtssystem und die öffentliche Akzeptanz dieser Regeln unabdingbar
sind. Nicht zuletzt ist die Öffentlichkeitsarbeit von Bedeutung,
hier werden der Aufbau von Pressestellen der Gerichte, die Pressearbeit
und die Publizierung von Entscheidungen beraten und unterstützt.
In jüngster Zeit wird der Festigungsprozess der neu entstandenen
Demokratien durch die Aufnahme in den Europarat und Aktivitäten
der EU im Kaukasus zusätzlich gefördert.
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