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Ausgangslage der GTZ-Rechtsberatung im Südkaukausus

Bereits kurz nach der Wende begann die GTZ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), die Transformationsstaaten des südlichen Kaukasus durch praktische und konkrete Hilfe in die Unabhängigkeit zu begleiten. Neben Maßnahmen auf dem Gesundheits-, dem Landwirtschafts- und dem Ausbildungssektor gehört zu den Projekten der GTZ die Unterstützung einer umfassenden Rechtsreform in den Staaten des Kaukasus, um zu einer nachhaltigen Entwicklung der demokratischen Strukturen und der sozialen Gerechtigkeit beizutragen.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Rechtsreform ist die Verabschiedung der Zivil-, Wirtschafts- und Verfahrensgesetze. Eine Vielzahl solcher Gesetze haben die Länder bereits umgesetzt. Auf Nachfrage der Projektpartner berät die GTZ auch weiterhin auf diesem Gebiet.

Der Schwerpunkt liegt in der aktuellen Phase jedoch auf der Beratung bei der rechtsstaatskonformen Anwendung dieser neuen Gesetze. Hierfür konzipiert das Projektbüro der GTZ umfangreiche Fortbildungsangebote für Juristen und unterstützt die Länder beim Aufbau einer juristischen Fachliteratur. Auch die Reform der juristischen Ausbildung und die Schaffung einer einheitlichen Prüfungsroutine werden beraten, da sie für ein funktionierendes Rechtssystem und die öffentliche Akzeptanz dieser Regeln unabdingbar sind. Nicht zuletzt ist die Öffentlichkeitsarbeit von Bedeutung, hier werden der Aufbau von Pressestellen der Gerichte, die Pressearbeit und die Publizierung von Entscheidungen beraten und unterstützt.

In jüngster Zeit wird der Festigungsprozess der neu entstandenen Demokratien durch die Aufnahme in den Europarat und Aktivitäten der EU im Kaukasus zusätzlich gefördert.

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